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Stromsteuer
Entlastung bei der Stromsteuer
Seit dem Jahresbeginn beträgt die Stromsteuer für produzierende Gewerbe und Industrie sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nur noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Mit der Senkung auf den europäischen Mindeststeuersatz will die Bundesregierung die heimische Wirtschaft entlasten. Vor allem nachdem zum 1. Januar 2024 die bisherige Entlastung über den Spitzenausgleich nach §55 entfallen ist. Die Stromsteuerreduzierung gilt für die Jahre 2024 und 2025 und soll danach um weitere drei Jahre verlängert werden – sofern die Finanzierung im Haushalt gesichert ist.
Und so erhalten Sie die staatliche Beihilfe für Ihr Unternehmen: Sie zahlen Ihrem Energielieferanten weiter den regulären Steuersatz von 2,05 Cent. Dann stellen Sie einen Antrag auf Reduzierung des Stromsteuerbetrages auf 0,05 ct/kWh. Die Erstattung wird vom Hauptzollamt nach Antragsprüfung an Sie ausgezahlt. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Hauptzollamtes.
Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 12.500 kWh profitieren übrigens nicht von der Steuersenkung. Bis zu einem Sockelbetrag von 250 Euro zahlen sie den vollen Steuersatz.
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Cent pro Kilowattstunde
können produzierende Gewerbe und Industrie seit Januar 2024 bei der Stromsteuer sparen.Foto: Gorodenkoff/Shutterstock.com
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