Die Entscheidung für den Industriestrompreis für die Jahre 2026 bis 2028 ist gefallen. Energieintensive Unternehmen in gesetzlich definierten Branchen können ab Anfang 2027 eine Rückerstattung für das Jahr 2026 über die BAFA beantragen. Wichtig: Die Hälfte davon muss in Maßnahmen zur Dekarbonisierung fließen. Die Süwag informiert ihre Kunden rechtzeitig mit einer Online-Veranstaltung über die Entlastung sowie über sinnvolle Investitionen in Dekarbonisierung. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Offizielle und aktuelle Infos gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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