Energieeffizienzgesetz

Neue Pflichten für Großverbraucher

  • 01.04.2025
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Eine Gesetzesnovelle steht an. Schnelles Handeln lohnt sich, vor allem für KMU!

Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) rücken näher zusammen: Nach EnEfG müssen Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 7,5 Gigawattstunden ein Energiemanagementsystem einführen. Eine Novellierung des EDL-G soll nun auch die Pflicht für Energieaudits nach Energieverbrauch festlegen. Dabei liegt der europäische Grenzwert bei 2,77 Gigawattstunden. Bisher wurde nach Unternehmensgröße unterschieden. Eine sinnvolle Änderung, findet Süwag-Experte André Gerlach: „Noch fallen Unternehmen unter die Auditpflicht, sobald sie unter anderem mehr als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro haben. Künftig soll sie ausschließlich Unternehmen mit hohem Energieverbrauch betreffen – darunter auch einige KMU.“

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»Die Auditpflicht kommt – Sie können sich jetzt noch bis zu 3.000 Euro Zuschuss sichern!“«

André Gerlach, Süwag-Experte

Bisher war das Energieaudit für kleine und mittlere Unternehmen freiwillig und wurde vom Staat gefördert. André Gerlachs Tipp: „Trifft auf Sie bald die Auditpflicht zu, können Sie sich jetzt noch bis zu 3.000 Euro BAFA-Zuschuss für ein freiwilliges Audit sichern – solange noch Geld im Fördertopf ist.“ Schnell sein lohnt sich also! Bei Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Gesamtendenergiebedarf ist besondere Eile geboten. Ein Energiemanagementsystem muss zum 18. Juli 2025 eingeführt sein, sonst drohen hohe Geldstrafen. „Für manche ist die Hürde groß, sich des Themas anzunehmen. Aber wir helfen bei jedem Schritt “, sagt André Gerlach.

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fotos: Halfpoint/Shutterstock.com, süwag


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