Sie fragen – wir antworten: E-Rechnung

»Kommt die Rechnung von der Süwag bald nur noch digital?«

  • 18.11.2025
  • 1 Minute
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Unsere Süwag-Experten beantworten Ihre Energiefragen aus der Praxis. Heute kommt die Antwort von Liane Schnaible.

Die E-Rechnungspflicht wird deutschlandweit schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können.

Ab 2028 sind wir bei der Süwag verpflichtet, allen B2B-Kunden ausschließlich E-Rechnungen zuzustellen. Ein einfaches PDF reicht dann nicht mehr aus. Es muss ein strukturiertes elektronisches Datenformat sein, das der europäischen CEN-Norm EN 16931 für die Weiterverarbeitung entspricht.

Viele unserer Kunden sind bereits umgestiegen und enthalten von uns digitale Rechnungen. Wir arbeiten mit folgenden Formaten:

  • ZuGFeRD
  • XRechnung

Das Format ZuGFeRD hat den Vorteil, dass der Empfänger neben den XML-Daten auch ein PDF erhält. So ist die Rechnung schnell und einfach für alle einsehbar. Welches Rechnungsformat darf es für Sie sein? Zwischen ZuGFeRD und XRechnung können Sie übrigens frei wählen! So fügt sich unsere Rechnung nahtlos in Ihre Prozesse ein.

Foto: Süwag


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