Die E-Rechnung wird Pflicht. Die Süwag informiert und begleitet Kunden bei der Umstellung.
Der Stichtag für die E-Rechnung naht. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Süwag dazu verpflichtet, ihren Geschäftskunden digitale Rechnungen zu schicken. Und zwar nicht als PDF, sondern als elektronisches Datenformat, das der europäischen CEN-Norm EN 16931 für die Weiterverarbeitung entspricht.
Der Hintergrund: Das Wachstumschancengesetz, BGBl. I 2024 Nr. 108, schreibt die E-Rechnung für alle Unternehmen vor, die Umsatzsteuer zahlen. Ziel ist es, die Umsatzsteuer digital verarbeiten und abführen zu können. Viele Kunden der Süwag nutzen jetzt bereits die digitalen Formate, da sie sich nahtlos in ihre Buchungssoftware überführen lassen und die Erfassung einfacher machen.
Um alle Kunden rechtzeitig abzuholen, hat die Süwag bereits ein Projekt gestartet, sagt Kerstin Hirn. „Damit alle Kunden gesichert informiert werden, gibt es noch einmal ganz klassisch Post. Darin bitten wir die Unternehmen, über eine Landingpage ihr bevorzugtes E-Rechnungsformat zu wählen und eine E-Mailadresse für den Empfang der elektronischen Rechnung anzugeben.“
Übrigens: Süwag-Kunden können frei zwischen den Datenformaten ZuGFeRD und XRechnung wählen. Je nachdem, was sich besser in Ihre Prozesse einfügt!
Ein Klick, alles im Blick
In unserem B2B-Portal regeln Sie vieles rund um Ihre Energie ganz einfach online!
Zum B2B-Onlineportal für Businesskunden
