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Bequem zu Hause laden: Auch in einer Gemeinschafts-Tiefgarage ist die neue Wallbox schnell und einfach installiert.Immer mehr E-Autos fahren auf deutschen Straßen. Doch wo können Fahrer ohne private Garage laden? Die Süwag rüstet Wohnungsbaugesellschaften mit passenden Ladekonzepten für Mieter.
Zu Hause laden Elektroautofahrer am liebsten – so die Statistik. Damit künftig auch Wohnungseigentümer leichter auf alternative Antriebe umsteigen können, ändert die Bundesregierung nun das Wohnungseigentumsgesetz: Für den Einbau eines Ladepunkts in gemeinschaftlich genutztem Parkraum, wie beispielsweise der Tiefgarage, ist künftig nur noch eine einfache Mehrheit der Eigentümer nötig statt wie bisher eine absolute.
Auch für Wohnungsbaugesellschaften ist das ein spannendes Thema – doch häufig fehlt die Expertise in Sachen Ladeinfrastruktur, weiß Deniz Karaca von der Syna. Das E-Mobility-Team der Süwag-Tochter hilft daher gerne weiter. „Da der Strom in Tiefgaragen Gemeinschaftsstrom ist, sorgen wir dafür, dass der Ladepunkt über den Zähler des Mieters läuft.“ In einer Vorabmessung nehmen die Syna-Experten auch den Hausanschluss unter die Lupe: Reicht die bereitgestellte Leistung für einen oder mehrere Ladepunkte? Oder ist eine Erweiterung nötig? So erhalten Eigentümer und Hausverwalter eine Übersicht über anstehende Kosten und können Mieteranfragen informiert beantworten.
Ihr Ansprechpartner
Deniz Karaca
069 3107 1487
deniz.karaca@remove-this.syna.deDie Kosten für den Service der Hausanschlussmessung verrechnet die Süwag als Rabatt, wenn Mieter sich für Ladetechnik vom Versorger entscheiden. „Sie können also interessierten Mietern noch einen attraktiven Bonus weitergeben – das ist ein toller Service und ein weiterer Anreiz für den Umstieg auf ein Elektroauto“, so Karaca.
Mehr zu unseren Angeboten rund um Autostrom und Ladeinfrastruktur auf
suewag.de/wallbox-b2bE-Mobilität lohnt sich!
Aktuelle Förderangebote und weitere gute Gründe für den alternativen Antrieb
Bis zu 20 Prozent Rabatt gewähren einige Versicherungen Fahrern von elektrisch betriebenen Autos.
9.000 Euro Innovationsprämie* erhalten – befristet bis Ende 2021 – Käufer eines neuen, rein elektrisch betriebenen Autos von Staat und Autobauern. Die Prämie ist Teil des Konjunkturpakets Elektromobilität.
6.000 Euro Umweltbonus* gibt es nach Ablauf der Innovationsprämie dann noch bis Ende 2025. Den Umweltbonus zahlen Staat und Autobauer jeweils zur Hälfte.Auch die Bundesländer fördern den Ausbau der Ladeinfrastruktur je nach Einsatzgebiet und Zugänglichkeit der Ladesäule mit bis zu 40 Prozent der Installationskosten.
Wer sein E-Auto mit einem akustischen Warnsystem (AVAS) zum Schutz von blinden oder sehbehinderten Menschen erwirbt oder nachrüstet, erhält 100 Euro Förderung vom Bund.
Für rein elektrische Dienstwagen werden nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert, bei E-Autos über einem Listenpreis von 60.000 Euro sowie Plug-in-Hybriden 0,5 Prozent.
Ab 2021 steigt die Kfz-Steuer für Neuzulassungen, die mehr als 95 g CO2/km ausstoßen. Für einen Audi Q8 zahlen Sie beispielsweise 42 Euro mehr im Jahr. Elektroautos hingegen sind zehn Jahre lang von der Steuer befreit.
* Listenpreis max. 40.000 Euro, für teurere E-Autos und Plug-in-Hybride gelten verringerte Fördersätze.
Gewinnen Sie eine Wallbox!
Fahren Sie schon elektrisch oder hybrid oder wollen Sie bald umsteigen? Dann lassen Sie sich die Chance auf diesen Gewinn nicht entgehen: Wir verlosen eine praktische eBox plus im Wert von 456 Euro (ohne Installation) zum einfachen Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz. Teilnahmeschluss ist der 15. Oktober 2020.
fotos: Süwag, Monkey Business Images/Shutterstock, Grafiken: SeitenPlan
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