-
Elektromobilität
Ran an die Ladetechnik!
Sie haben mehr als 20 Stellplätze am Unternehmensstandort? Dann brauchen Sie nach dem Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG) mindestens einen E-Ladepunkt. Seit 2025 greift das Gesetz bei vielen Bestandsgebäuden und nicht nur im Neubau. Doch: „Es gibt einige Ausnahmen von der Regel“, sagt Mobilitätsexperte Marco Weilbächer von der Süwag. „Für jeden Unternehmer lohnt es sich aber, über Ladeinfrastruktur nachzudenken.“
Denn die bietet viele Vorteile: klimaschonenden Antrieb für die eigene Flotte, Anreize für Mitarbeiter und sie dient nicht zuletzt als Kundenmagnet. Abrechnung oder Lademanagement sind zudem dank smarter Technik ganz einfach. „Wir haben attraktive Angebote für Unternehmer, die vorausdenken“, sagt Marco Weilbächer. „Sprechen Sie mit uns über Elektromobilität, es lohnt sich!“
Erfahren Sie mehr zu unseren Angeboten für Elektro-Firmenflotten.

Machen Sie den ersten Schritt: Planen Sie Ihr Ladepaket einfach online!
Sie sind gefragt!
Welche Ladetechnik ist für Ihr Unternehmen interessant?Fotos: Halfpoint – stock.adobe.com, Süwag
Das interessiert Sie vielleicht auch …

© »Dialog« ist ein Angebot der SÜWAG / 2025