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EEG-Direktvermarktung
Grüne Gewinne
Sie erzeugen Strom aus erneuerbaren Quellen? Wir helfen Ihnen, Ihre überschüssige Energie zu verkaufen – einfach und lukrativ.
1. EEG-Anlagebetreiber
Ob PV- oder Windkraftanlage: Statt für eingespeisten Strom die Einspeisevergütung zu erhalten, können Betreiber diesen über einen Zwischenhändler direkt verkaufen. Für neuere Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung ist das sogar Pflicht.
2. Direktvermarkter
Die Süwag handelt den Strom und übernimmt das Vermarktungsrisiko. Erzielte Erlöse leitet sie an den Anlagenbetreiber weiter.
3. Strombörse
Ist der Marktpreis an der Börse gut, kann die Energie hier sogar mehr Geld einbringen als mit der Einspeisevergütung.
4. Netzbetreiber
Für Strom aus nach dem EEG geförderten Anlagen ist über eine Laufzeit von 20 Jahren ein bestimmter Mindestpreis garantiert. Liegt der Börsenpreis darunter, zahlt der Netzbetreiber die Differenz als sogenannte Marktprämie aus.
Früher galt: Wer grünen Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine Einspeisevergütung. Inzwischen aber gibt es einen alternativen Weg: die Direktvermarktung. Anstatt ihren Strom an den Netzbetreiber abzugeben, verkaufen Anlagenbetreiber die Energie dabei quasi direkt an der Strombörse. „Unter anderem für Anlagen, die ab 2016 in Betrieb gegangen sind und eine Leistung von 100 Kilowatt oder mehr erreichen, ist das seit einigen Jahren sogar Pflicht“, weiß Süwag-Experte Oliver Blasberg. Obwohl es Direktvermarktung heißt, müssen sich Anlagenbesitzer aber nicht selbst darum kümmern. Meist übertragen sie diese Aufgabe einem Dienstleister wie der Süwag. „Ein Großteil unserer Kunden sind Unternehmen oder Kommunen, die eine Photovoltaikanlage haben. Aber auch Betreiber von Wind-, Wasserkraft- oder Biogasanlagen können auf uns zukommen – sofern ihre Anlage eine gewisse Größe erreicht.“
Um den Strom vermarkten zu können, werden die Erzeugungsanlagen – falls nicht bereits vorhanden – mit Steuerungs- und Messmodulen ausgestattet. So sind etwa Einspeisedaten in Echtzeit abrufbar. Die Süwag handelt den Strom und leitet die Gewinne, abzüglich einer Dienstleistungsgebühr, an den Anlagenbetreiber weiter. In der Regel ist der Betrag ähnlich hoch wie die Einspeisevergütung oder höher. Der Clou: Für Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, ist ein Erlös circa in Höhe der Einspeisevergütung garantiert. Fällt der Börsenpreis niedriger aus, zahlt der Netzbetreiber die Differenz. „Sie können in den meisten Fällen also nur gewinnen“, betont Blasberg. Für ausgeförderte Anlagen gilt diese Absicherung nach unten zwar nicht mehr. Dafür sind aber zusätzliche Erlöse durch den Verkauf von Grünstrom-Herkunftsnachweisen möglich.Ihre Vorteile
- Kein Risiko: Dank EEG-Förderung erhalten Sie stets einen garantierten Mindestpreis für Ihren Strom. Mit etwas Glück erzielen Sie sogar mehr Gewinne.
- Service aus einer Hand: Die Süwag kümmert sich als Ihr Dienstleister um alle notwendigen Schritte.
- Flexibles Modell: Wechseln Sie unkompliziert zwischen den Vermarktungsformen und wählen Sie aus unterschiedlichen Vertragslaufzeiten.
- Alternative ohne EEG-Vergütung: Auch bei ausgeförderten Anlagen ist eine Direktvermarktung des erzeugten Stroms möglich.
Interesse?
Fragen Sie Ihren Salesmanager oder melden Sie sich jetzt zu unserer Online-Veranstaltung an. Am 13. Juli zwischen 15 und 16 Uhr geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Rahmenbedingungen der Direktvermarktung. Anmeldeschluss für diesen Süwag-BusinessTalk ist der 11. Juli. Machen Sie mit und verkaufen Sie schon bald ganz einfach Ihre überschüssige Energie!Grafik: SeitenPlan
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