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Energiemarkt
„Sparen lohnt sich weiterhin“
Strom und Gas werden günstiger – dank Zuschuss vom Staat. Eine bestimmte Energiemenge gibt es nun zum gedeckelten Tarif. Was Unternehmen über die neuen Preisbremsen wissen sollten, erklärt Süwag-Experte Bodo Emmerich.
Herr Emmerich, die Energiepreisbremsen sollen Unternehmen Entlastung bringen. Wie funktioniert das genau?
Die Preisbremsen sind eigentlich ein Preisdeckel. Für 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs darf der Preis pro Kilowattstunde einen festgelegten Betrag nicht übersteigen. Bei Kunden mit sogenannten RLM-Zählern beziehen sich die 70 Prozent auf die im Kalenderjahr 2021 verbrauchte Energiemenge.Und wie hoch ist die Entlastung für diesen Basisverbrauch?
Für energieintensive Industrieunternehmen, die an einer Lieferstelle mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgas pro Jahr verbrauchen, ist der Betrag bei sieben Cent pro Kilowattstunde zuzüglich Netzentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern gedeckelt. Für Strom zahlen Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden 13 ct/kWh zuzüglich Netzentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern. Kleinere Betriebe, die weniger Energie nutzen, fallen nicht unter diese Industriepreisbremsen. Sie erhalten die gleichen Entlastungen wie Privathaushalte.Gibt es sonst noch Ausnahmen?
Ganz wichtig zu wissen, ist: Die Entlastung, die ein Unternehmen insgesamt bekommen kann, ist durch bestimmte Höchstgrenzen gedeckelt. Das können 2 Millionen Euro sein – bei sehr energieintensiven Betrieben auch bis maximal 50 Millionen oder sogar 150 Millionen Euro, wenn sie einer besonders betroffenen Branche angehören.0Prozent
des Jahresverbrauchs 2021 ihrer RLM-Lieferstellen erhalten Industriekunden zum reduzierten Preis.
„Die Entlastung, die ein Unternehmen insgesamt bekommen kann, ist durch bestimmte Höchstgrenzen gedeckelt.“
Bodo Emmerich, Süwag-Referent Vertriebs- und ProjektmanagementDas klingt erstmal viel …
Ja. Allerdings gelten die Höchstgrenzen jeweils für Strom, Gas und Wärme in Summe – und für den gesamten Konzern. Wenn Sie zum Beispiel Teil eines Unternehmensverbundes sind, gilt die Höchstgrenze für alle zugehörigen Unternehmen zusammen. Um eine höhere Entlastung zu bekommen, müssen Sie einen separaten Antrag stellen.Ganz schön kompliziert!
Tatsächlich hören wir von unseren Kunden, dass viele da nicht durchblicken. Es gibt sehr viele Bedingungen, Ausnahmen und auch zahlreiche Pflichten, die man als Unternehmen in diesem Zusammenhang hat. Jeder Betrieb sollte sich daher intensiv mit den geltenden Regelungen auseinandersetzen, um die Einhaltung der unterschiedlichen Vorgaben sicherzustellen. Daran führt kein Weg vorbei.Wo können sich Unternehmen im Zweifel Hilfe suchen?
Eine gute erste Anlaufstelle sind die Internetseiten des Wirtschaftsministeriums. Dort gibt es viele Fragen und Antworten, die die wichtigsten Informationen zusammenfassen. Auch wir als Süwag informieren Sie bei Bedarf über die allgemeinen Regeln, zuletzt haben wir dazu etwa einen BusinessTalk veranstaltet. Wir können aber leider keine individuelle Rechtsberatung leisten, etwa zu den Höchstgrenzen. Dafür unterstützen wir Sie gerne bei einem anderen Thema …Nämlich?
Sich effizienter aufzustellen. Denn auch wenn die Preisbremsen Entlastung schaffen: Energiesparen lohnt sich weiterhin. Schaffen Sie es, nur 70 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zu nutzen oder sogar darunter zu bleiben, sinken Ihre monatlichen Kosten weiter. Sie erhalten dann die volle Entlastung – aber sparen sich die teuren Kilowattstunden, die Sie sonst zum regulären Marktpreis bezahlen müssten. Sprechen Sie mit Ihrem Süwag-Sales-Manager. Gemeinsam finden Sie heraus, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb sinnvoll sind!So viel sparen Sie mit der Strompreisbremse
Beispielrechnung
Verbrauchsprognose:
1.000.000 kWh
70% davon:
700.000 kWh
Strompreis:
23 ct/kWh
Preisdeckel:
13 ct/kWh
Differenzpreis:
10 ct/kWh
Szenario 1 „Ihr Jahresverbrauch bleibt bei 1.000.000 kWh“
Kosten ohne Entlastung: 23 ct/kWh x 1.000.000 kWh = 230.000 EUR
Entlastung: 700.000 kWh x 10 ct/kWh = 70.000 EUR
Kosten NACH Entlastung: 160.000 EUR (zzgl. Netzentgelte, Steuern und Abgaben)
Szenario 2 „Ihr Verbrauch sinkt auf 700.000 kWh“
Kosten ohne Entlastung: 23 ct/kWh x 700.000 kWh = 161.000 EUR
Entlastung: 700.000 kWh x 10 ct/kWh = 70.000 EUR
Kosten NACH Entlastung: 91.000 EUR (zzgl. Netzentgelte, Steuern und Abgaben)
Fotos: Rawpixel Ltd./istockphoto.com, Süwag
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